Mariahilfer Straße

Fußgängerzone und Begegnungszone
 

Der 6. und 7. Bezirk sind von 9 bis 20 Uhr gebührenpflichtige Kurzparkzone (Parkdauer max. 2 Stunden).

Zwischen Andreasgasse und Kirchengasse ist Fußgängerzone. Hier dürfen keine Autos fahren!

Zwischen Getreidemarkt und Kirchengasse bzw. zwischen Kaiserstraße und Andreasgasse gelten Begegnungszonen. Autos dürfen in diesen Bereichen entlang der Mariahilfer Straße fahren (Einbahnregelungen beachten!).

AutofahrerInnen müssen Rücksicht auf FußgängerInnen nehmen, die Geschwindigkeit ist mit 20 km/h beschränkt.

Da im Zuge der Verkehrsberuhigung einige Sackgassen (Seitengassen!) eingerichtet wurden, bitte die Route vorher planen!